Kreis Stormarn erlässt Betretungsverbot für Pflegeeinrichtungen
Category: AllgemeinBy: Helge Schacht
Kreis Stormarn erlässt Betretungsverbot für Pflegeeinrichtungen
Der Schutz besonders gefährdeter Gruppen rückt jetzt immer mehr in den Vordergrund. Vor allem ältere Menschen mit Pflegebedarf oder Behinderungen und mit Vorerkrankungen brauchen Schutz, Senioren also etwa mit Herz-Kreislauferkrankungen, Diabetes oder Erkrankungen des Atmungssystems. Das gelte im Übrigen nicht nur für Heimbewohner. Auch auf die Besucher der zu Hause lebenden Senioren sollte jetzt besser verzichtet werden.
Betroffen von dieser Regelung sind Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie stationäre Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe nach § 36 Absatz 1 Nummer 2 IfSG. Das Betreten dieser Einrichtungen ist untersagt.
Dazu Landrat Dr. Görtz: Mit dieser Verfügung sichern wir den Mitbürgerinnen und Mitbürgern, die aufgrund ihres Alters oder ihrer Erkrankung besonderen Risiken ausgesetzt sind, den bestmöglichen Schutz zu. Das Betretungsverbot ist zwar eine drastische, aber in jedem Fall sinnvolle und notwendige Maßnahme.