Landtagswahl am 20.02.2005: Info zur Briefwahl
Category: AllgemeinBy: Helge Schacht
Auch wenn Sie am 20. Februar 2005 im Urlaub, im Krankenhaus oder durch einen anderen wichtigen Grund verhindert sind, können Sie trotzdem wählen: Geben Sie per Briefwahl Ihre Stimmen ab! Der Antrag auf Zusendung der Briefwahlunterlagen muss der Wahlbehörde im Regelfall spätestens am 18. Februar 2005 bis 13 Uhr vorliegen.
Den Antrag auf Briefwahl finden Sie auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte. Den ausgefüllten Antrag senden Sie an Ihre Wahlbehörde.
Alternativ haben Sie die Möglichkeit, Briefwahl auch:
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per Fax oder
mündlich bei der zuständigen Wahlbehörde (aber nicht telefonisch)
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zu beantragen.
Blinde und sehbehinderte Menschen können eine Stimmzettelschablone beim Blindenverein Schleswig-Holstein (Telefon: 0451 - 40 850 50) anfordern.
Sie bekommen danach die entsprechenden Unterlagen bei der zuständigen Wahlbehörde oder per Post zugeschickt. Sie können Ihre Unterlagen auch direkt bei Ihrer Wahlbehörde abholen oder die Briefwahl gleich bei Ihrer Wahlbehörde ausüben.
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Mit der Erststimme wählen Sie Ihren gewünschten Kandidaten.
Mit der Zweitstimme wählen Sie Ihre favorisierte Partei.
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Die Versicherung an Eides statt, die sich auf dem Wahlschein befindet, müssen Sie persönlich unterschreiben und unbedingt Ort und Datum angeben.
Bei Postversand bringen Sie Ihre Briefwahlunterlagen unbedingt so rechtzeitig zur Post, dass die Unterlagen der Wahlbehörde spätestens am 18. Februar 2005 bis 13 Uhr vorliegen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem offiziellen "Wegweiser für die Briefwahl", der den Briefwahlunterlagen beiliegt.