Öffnungszeiten am Sonntag
Category: AllgemeinBy: Helge Schacht
Ausweitung von Öffnungszeiten
Nach neuen Regelungen der Aufsichtsbehörden werden die Öffnungszeiten für bestimmte Betriebe ausgeweitet. Quelle: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/erlass_sonntagsoeffnung.html
Folgende Verkaufsstellen dürfen demnach befristet bis zum 19. April 2020 an Sonntagen in der Zeit von 11 bis 17 Uhr für den geschäftlichen Verkehr mit Kunden geöffnet sein:
- Einzelhandel für Lebens- und Futtermittel,
- Wochenmärkte,
- Abhol- und Lieferdienste,
- Getränkemärkte,
- Sanitätshäuser,
- Drogerien,
- Poststellen,
- der Zeitungsverkauf,
- Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte,
- Lebensmittelausgabestellen (Tafeln)
- und der Großhandel.
An gesetzlichen Feiertagen ist die Öffnung für diese Verkaufsstellen nicht gestattet. Das bedeutet konkret, die Verkaufsstellen dürfen am Karfreitag und am Ostermontag nicht öffnen, wohl aber am Ostersonntag.
Kreis Stormarn ergänzt seine Allgemeinverfügung zu den Ladenöffnungszeiten
Die Regelung zur Erweiterung der Ladenöffnungszeiten vom 19.03.2020 wird mit dieser Allgemeinverfügung ergänzt.
Abweichend dürfen Apotheken und Tankstellen an Sonn- und Feiertagen ganztägig für den geschäftlichen Verkehr mit Kunden und auch an Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag öffnen.
Die Anordnung gilt bis zum 19. April 2020. Die Allgemeinverfügung vom 19.03.2020 wird aufgehoben.
Den genauen Wortlaut entnehmen Sie bitte der beigefügten Allgemeinverfügung des Kreises Stormarn.
https://www.kreis-stormarn.de/files/aktuelles/bekanntmachungen/2020/AllgemeinverfuegungCoronavirus25032020.pdf