Das Buchwaldt’sche Armenhaus
Ulrich Bärwald
An der Stelle der kleinen Armenkate, die Ende des 18ten Jahrhunderts von Paschen v. Cossel errichtet wurde, steht heute ein modernes Einfamilienhaus; das alte Gebäude war bei den Renovierungsarbeiten eingefallen. Die große Kate, die 1675 von Hans-Adolph v. Buchwaldt erbaut worden ist und nunmehr unter Denkmalschutz steht, ist in den letzten Jahren restauriert worden.
Das in dem Dorfe Bargfeld für Gutsarme beiderlei Geschlechts bestimmte Armenhaus wurde in der letzten Hälfte des 17ten Jahrhunderts von dem damaligen Besitzer des Gutes Jersbek, Hans Adolph von Buchwaldt erbaut und zur Benutzung der Armen mit 3 Tonnen Land und einer klei-nen Wiese versehen. Überdies erhielten die Bewohner dieses Armenhauses das Recht, einige Stücke Vieh mit auf die Gemeinweide treiben zu dürfen. In seinem Testament vom 26. April 1688 bestätigte Hans Adolph von Buchwaldt diese Stiftung und verordnete, daß die künftigen Nachfolger im Besitze des Gutes dies Armenhaus stets erhalten und die erforderlichen Bau- und Reparationskosten tragen sollen. Diese Anordnung wiederholte auch der nachfolgende Besitzer des Gutes, Jasper von Buchwaldt, durch einen Schenkungsakt vom 30. Mai 1703.
Bei dem von Hans von Buchwaldt erbauten und mit vier Stuben und einer Kammer versehenem Armenhaus befand sich eine Scheune, die im Jahre 1784 von dem damaligen Gutsbesitzer, dem Konferenzrat Paschen von Cossel, zu einem zweiten Ar-menhause eingerich-tet wurde. Dieses zweite Armenhaus enthielt zwei Stuben und vier Kammern. In beiden Armenhäusern konnten ins-gesamt 14 Personen unterkommen. Bezeichnet wurden die-se Wohnungen als Präbendistenstellen.
Die Benutzung des bei dem Armenhaus befindlichen Landes war für die Armenhausbewohner mit manchen Unzuträglichkeiten verbunden. Der Ertrag des sandigen Ackerlandes war nur gering und ging in manchen Jahren ganz für die Armen verloren, da sie die Bearbeitung des Landes gewöhnlich bar bezahlen mußten. Durch die Parzelierung der Dorffelder wurde es auch für die Armen schwieriger, verwandte oder befreundete Stellbesitzer zu finden, welche sich zu einer unentgeltlichen Bestellung ihres Landes bereiterklärten. Auf dringendes Bitten der Armenhausbewohner wurde ihnen daher im Jahre 1784 jenes Land abgenommen und dagegen jede der 14 Präbendistenstellen mit einem Garten Ruthen groß versehen. Diesem Ersatz kam die Erweiterung des Armenhauses und im Jahre 1789 das bereits oben bei den Armenfonds erwähnte Geschenk des Konferenzrates Paschen von Cossel von 216 Rthlr. 32 ßl. hinzu.
Außer diesem Kapital gehörten zu dem privaten Vermögen des Armenhauses, die oben als Teile des Armenfonds aufgeführten, von dem Kammerherrn Adolph Jasper von Ahlefeldt am 5. Februar 1756 legierten 333 Rthlr. 16 ßl. und 1000 Rthlr. Mit jeder der 14 Präbendistenstellen, die der Gutsbesitzer vergeben hatte, ist eine jährliche Geldeinnahme von 8 Rthlrn. aus den Revenuen des Armenfonds, freie Wohnung und die Benutzung eines Gartens verbunden. Wurden nicht alle Stellen besetzt, so benutzen die übrigen Präbendisten die dazu gehörigen Gärten. Die Bewohner des Armenhauses waren auf der Mühle des Gutes frei von Matten und Mahlgeld, sie erhielten von dem Gute unentgeltlich die nötige Feuerung, und bekamen noch im Jahre 1789 freie Weide für das Vieh, welches sie hielten.
Die an der Kate angebrachte Tafel zeigt folgende Inschrift:
"Monumentum suae pietatis Matrona Beataememoriae
Anna von Buchwald Jaspari Vidua Pauperibus in
testamento reliquit. Filius Hans Adolph von Buchwald,
exemplum maternae pietatis secutus hoc pauperum domicilium
aedificare, ejusque conservationem posteris commendare voluit."
Anno MDCLXXV
In freier Übersetzung:
Ein Denkmal ihrer Frömmigkeit hat die Frau guten Angedenkens Anna von Buchwaldt, Jaspers Witwe, den Armen in ihrem Testament hinterlassen. Ihr Sohn Hans Adolph von Buchwaldt, hat, dem Beispiel mütterlicher Frömmigkeit folgend, dieses Armenhaus erbauen und seine Unterhaltung seinen Nachfolgern anempfehlen wollen.