Amtliche Bekanntmachung Amt Bargteheide-Land
Kategorie: AllgemeinVon: Helge Schacht
Amtliche Bekanntmachung Amt Bargteheide-Land
Gemeinde Bargfeld-Stegen, Kreis Stormarn
Bebauungsplan Nr. 4c -Ortsmitte Südwestteil- 4. Änderung und Ergänzung
Bebauungsplan der Innenentwicklung
Gebiet: Raiffeisenweg 39 sowie Schulstraße 15 und 17
hier:
a) Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
b) öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 4c
-Ortsmitte Südwestteil- 4. Änderung und Ergänzung
a)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bargfeld-Stegen hat in ihrer Sitzung am 25. Mai 2009 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 4c -Ortsmitte Südwestteil- 4. Änderung und Ergänzung für den o. g. Bereich als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren (§ 13a BauGB) aufzustellen. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt.
Dies wird hiermit bekannt gemacht.
Die Planungsziele werden wie folgt umschrieben:
Planungsziel ist die Erweiterung der hier vorhandenen Kindertagesstätte mit ihren verschiedenen Einrichtungen zur Kinderbetreuung. In Zukunft sollen auch andere soziale und kulturelle Einrichtungen ermöglicht werden, die unter Berücksichtigung des demographischen Wandels erforderlich sein können. Des Weiteren sollen im Bedarfsfall auch Einrichtungen für Jugendliche, Familien und Senioren vorgehalten werden. Vordringlich ist jedoch die Erweiterung der Kindertagesstätteneinrichtung.
b)
Der von der Gemeindevertretung Bargfeld-Stegen am 25. Mai 2009 gebilligte und zur öffentlichen Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 4c -Ortsmitte Südwestteil- 4. Änderung und Ergänzung der Innenentwicklung für das o. a. Gebiet, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie der Entwurf der Begründung hierzu, liegt gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch in der Zeit
vom 24. Juli 2009
bis zum 24. August 2009 einschließlich
in der Amtsverwaltung des Amtes Bargteheide-Land, Eckhorst 34 in 22941 Bargteheide, Zimmer 215, während folgender Zeiten: -Dienststunden- zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Erläuterungen und Auskunft erteilt Herr Hartmann oder seine Vertretung.
Von einer Umweltprüfung wird abgesehen.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 4c -Ortsmitte Südwestteil- 4. Änderung und Ergänzung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt über die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO unzulässig.
Hinweis:
Nachfolgend ist eine Übersicht mit der Umgrenzung des Geltungsbereiches wiedergegeben
Bargfeld-Stegen, den 14. Juli 2009
Amt Bargteheide-Land
Der Amtsvorsteher
Hinweis: Eine PDF - Version dieser Bekanntmachung ist hier verfügbar.