Einreichung von Wahlvorschlägen
Kategorie: AllgemeinVon: Helge Schacht
Hinweis: Die offizielle Bekanntmachung finden Sie hier.
Amt Bargteheide-Land
Der Gemeindewahlleiter
Bekanntmachung
Gemeindewahl im Amtsbereich Bargteheide-Land am 25. Mai 2008
Einreichung von Wahlvorschlägen
Gemäß § 22 der Gemeinde- und Kreiswahlordnung vom 19. März 1997 (GVOBl.Schl.-H. S. 167), zuletzt geändert durch Verordnung vom 20. Mai 2007 (GVOBl. Schl.-H. S. 280) wird hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Gemeindewahl am 25. Mai 2008 aufgefordert.
1.
Die Wahlvorschläge müssen bis spätestens Montag, den 07. April 2008 -18.00 Uhr – beim Gemeindewahlleiter, Amt Bargteheide-Land, Eckhorst 34, 22941 Bargteheide, Zimmer 114, schriftlich eingereicht werden. Da mit diesem Termin eine Ausschlußfrist abläuft, bitte ich, die Wahlvorschläge so rechtzeitig vor diesem Termin einzureichen, dass etwaige Mängel fristgerecht behoben werden können. Eine Verlängerung dieser Frist ist nicht möglich.
2.
Gemäß § 8 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes sind in nachstehend aufgeführten amtsangehörigen Gemeinden zu wählen:
Gemeinde:
Bargfeld-Stegen
Vertreterzahl insgesamt:
17
Vertreterzahl unmittelbare Vertreter/innen:
9 (je Wahlkreis 3)
Listen vertreter/innen
8
Gemeinde:
Delingsdorf
Vertreterzahl insgesamt:
17
Vertreterzahl unmittelbare Vertreter/innen:
9 (je Wahlkreis 3)
Listen vertreter/innen
8
Gemeinde:
Elmenhorst
Vertreterzahl insgesamt:
17
Vertreterzahl unmittelbare Vertreter/innen:
9 (je Wahlkreis 3)
Listen vertreter/innen
8
Gemeinde:
Hammoor
Vertreterzahl insgesamt:
11
Vertreterzahl unmittelbare Vertreter/innen:
6
Listen vertreter/innen
5
Gemeinde:
Jersbek
Vertreterzahl insgesamt:
13
Vertreterzahl unmittelbare Vertreter/innen:
7
Listen vertreter/innen
6
Gemeinde:
Nienwohld
Vertreterzahl insgesamt:
9
Vertreterzahl unmittelbare Vertreter/innen:
5
Listen vertreter/innen
4
Gemeinde:
Todendorf
Vertreterzahl insgesamt:
11
Vertreterzahl unmittelbare Vertreter/innen:
6
Listen vertreter/innen
5
Gemeinde:
Tremsbüttel
Vertreterzahl insgesamt:
13
Vertreterzahl unmittelbare Vertreter/innen:
7
Listen vertreter/innen
6
3.
Wahlvorschläge für die Wahl der unmittelbaren Vertreter/innen (Unmittelbare Wahlvorschläge) können einreichen:
a)
Parteien im Sinne des Artikels 21 Grundgesetz (politische Parteien);
b)
Wahlberechtigte, die sich zu einer Gruppe zusammenschließen (Wählergruppen)
c)
Wahlberechtigte (Einzelbewerber/innen)
Eine politische Partei oder eine Wählergruppe kann innerhalb eines Wahlgebietes nur so viele unmittelbare Wahlvorschläge einreichen, wie unmittelbare Vertreter/innen zu wählen sind.
4.
Wahlvorschläge für die Wahl der Listenvertreter/innen (Listenwahlvorschläge) können von politischen Parteien und Wählergruppen eingereicht werden. Die Verbindung von Listenwahlvorschlägen ist unzulässig. Weder politische Parteien noch Wählergruppen können gemeinsam Wahlvorschläge einreichen. Je Partei oder Wählergruppe kann innerhalb einer Gemeinde auch nur ein Listenwahlvorschlag eingereicht werden. Die Anzahl der Bewerber/innen auf dem Listenwahlvorschlag ist unbegrenzt. Innerhalb eines Wahlgebietes kann eine Bewerberin oder ein Bewerber sowohl in einem unmittelbaren Wahlvorschlag als auch in einem Listenwahlvorschlag benannt werden.
5.
Beim Vorliegen der sonstigen Wählbarkeitsvoraussetzungen sind neben den Deutschen im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes auch alle Unionsbürger/innen wählbar.
6.
Bestimmungen, die bei der Einreichung von Wahlvorschlägen beachtet werden müssen, ergeben sich aus dem Gemeinde- und Kreiswahlgesetz und der Gemeinde- und Kreiswahlordnung in der jeweils gültigen Fassung.
7.
Die wahlrechtlichen Bestimmungen sind zwingende Vorschriften. Es obliegt den Parteien, Wählergruppen und Wahlberechtigten, für die Ordnungsmäßigkeit der von ihnen eingereichten Wahlvorschläge zu sorgen.
8.
Die erforderlichen, den amtlichen Mustern entsprechenden Wahlvordrucke können beim Gemeindewahlleiter, Amt Bargteheide-Land, Eckhorst 34, 22941 Bargteheide, Zimmer 114, ab sofort abgeholt werden.
Bargteheide, den 05. Oktober 2007
Bernd Borchardt
Gemeindewahlleiter