Keine Genehmigung privater Osterfeuer
Kategorie: AllgemeinVon: Helge Schacht
Keine Genehmigung privater Osterfeuer im Amt Bargteheide-Land
Das kommende Osterwochenende steht an, und in normalen Jahren würden dann neben den öffentlichen Osternfeuern auch im privaten Rahmen viele kleinere Osterfeuer entfacht werden.
Das Amt Bargteheide-Land hat jedoch entschieden, dass für private Osterfeuer im Amtsgebiet Bargteheide-Land in diesem Jahr keine Genehmigungen erteilt werden. Die öffentlichen Osterfeuer sind aufgrund der Landesverordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie ohnehin verboten, aber es besteht aus Sicht des Amtes die Gefahr, dass auch das Abbrennen kleinerer Feuer dazu führt, dass die geltenden Kontaktsperren nicht eingehalten werden. Die direkten Kontakte sollen jedoch auf ein Minimum reduziert werden.
Das Ordnungsamt Bargteheide-Land wird die Einhaltung des Kontaktverbots, insbesondere am Osterwochenende, auch verstärkt kontrollieren.
Der Amtsvorsteher bittet um Verständnis für diese Maßnahme und appelliert gleichzeitig daran, diese mitzutragen, denn es muss alles getan werden, um diese furchtbare Krise zu meistern.
Amt Bargteheide-Land Bargteheide, den 05.04.2020
Der Amtsvorsteher
Herbert Sczech