Öffnung der Spielplätze
Kategorie: AllgemeinVon: Andreas Gerckens
Öffnung der Spielplätze
In Bargfeld-Stegen werden die Spielplätze in den Wohngebieten und im Mittelweg ab Mittwoch, 6.5.2020 durch die Amtsverwaltung schrittweise wieder geöffnet. Das sind die folgenden Anlagen:
- Mittelweg beim Dorfplatz (Boulebahn, Delfin)
- Spielplatz Theodor-Storm-Straße
- Spielplatz Raiffeisenweg
- Spielplatz Reimerskoppel
- Spielplatz Op’n Barg
Die Spielplätze beim Sportplatz:
- Skaterplatz mit Schutzhütte
- Fitnessgeräte, TT-Platten
- Beachvolleyballfeld
sowie die Fußballplätze und die Laufbahn bleiben bis auf weiteres geschlossen, weil auf diesen Anlagen eine Gruppenbildung tendenziell ermöglicht wird oder weil sie im direkten Umgebungsbereich des Lieblings liegen, der ebenfalls freizuhalten ist. Eine Öffnung würde somit den Bestimmungen der Allgemeinverfügung des Kreises Stormarn zuwiderlaufen.
Die Nutzung der Hundewiese ist unter Einhaltung der Abstandsregelungen ebenfalls erlaubt.
Die Nutzung der Außenanlagen der Grundschule Alte Alster, der Kita Haus der Kinder und der Kita Gänsestieg ist nicht erlaubt. Hierbei handelt es sich um private Anlagen, die für die Öffentlichkeit nicht zugänglich sind.
Die Amtsverwaltung hat auf Empfehlung der kommunalen Landesverbände als Appell an die Eltern folgende Verhaltensregeln erlassen, die für alle Spielplätze im Amtsgebiet gelten:
1. Bitte nehmt Eure Verantwortung und Aufsichtspflichten für Eure Kinder ernst.
2. Bitte achtet darauf, dass Spielgeräte gleichzeitig möglichst nur von einem Kind genutzt werden. Jedes Kind sollte einmal dran sein.
3. Bitte achtet darauf, dass auch auf dem Spielplatz die Abstandsregel von mind. 1,5 Metern für Eltern und Kinder gilt. Das Spielen in Gruppen sollte unterbleiben.
4. Bitte achtet darauf, dass Eure Kinder nach dem Spielen im Freien zu Hause die Hände und das Gesicht gründlich waschen.
5. Bitte achtet darauf, dass Eure Kinder auch nach dem Spielen im Freien Kontakte zu Risikogruppen meiden.
6. Ansammlungen von Erwachsenen, Jugendlichen und Kindern sind durch § 2 Absatz 3 der SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung des Landes untersagt.
7. Das Hygienekonzept der Gemeinde sieht keine regelmäßige Desinfektion der Spielgeräte vor. Wenn Ihr den Wunsch habt, dass Euer Kind ein desinfiziertes Spielgerät benutzt, könnt Ihr das Gerät vorab mit einem geeigneten Mittel desinfizieren.
Die Ordnungsbehörden werden die Spielplätze, wie in der Vergangenheit auch, weiter im Blick behalten und stehen für Fragen zur Verfügung.
Herzliche Grüsse,
Andreas Gerckens.